Nachgestellter Banküberfall mit Vorschlaghammer in »XY history: Die Jagd nach dem Hammermörder«.
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»XY history«: Ein Kindermordfall, ein Todesurteil und ein verbotener Film

7 Min. Lesezeit

Ein realer Mordfall, ein geheimer Ermittlungsfilm und ein »Polizeiruf«, den das DDR-Fernsehen nicht zeigen durfte: »XY history: Der Mörder aus der Nachbarschaft« führt nach Eberswalde. Der Fall inspirierte 1974 einen Krimi, dessen Fertigstellung verhindert wurde und der erst Jahrzehnte später seine Premiere erlebte. Die neue ZDF-Doku bekommt von mir 4 von 5 Sternen. Sie ist durchgehend spannend und gibt den Opfern bemerkenswert viel Raum.


  • Titel: »XY history: Der Mörder aus der Nachbarschaft«
  • Streaming: seit 28. September 2026 im ZDF-Streaming-Portal
  • TV-Ausstrahlung: Mittwoch, 30. September 2026, 21 Uhr im ZDF
  • Laufzeit: rund 45 Minuten
  • Genre: True-Crime-Dokumentation mit Interviews, Originaldokumenten und nachgespielten Szenen
  • Moderation: Sven Voss
  • Kurzurteil: Für mich die stärkere der beiden neuen XY-history-Folgen: spannend, überzeugend inszeniert und mit einer einfühlsamen Opferperspektive.

Kritik: Hier bekommen die Opfer eine Stimme

Was mich an dieser Folge besonders überzeugt, sind die Gespräche mit ehemaligen Freunden eines der ermordeten Kinder. Ihre Erinnerungen machen deutlich, dass hinter dem Kriminalfall Menschen stehen, die geliebt wurden und fehlen. Dabei fließen auch Tränen. Auf mich wirkt das einfühlsam und angemessen, nicht aufgesetzt.

Gerade im Vergleich zur Hammermörder-Folge ist das eine Stärke. Dort hätte ich mir mehr Raum für die Opfer und Angehörigen gewünscht. Hier nimmt sich die Dokumentation diese Zeit, ohne an Spannung zu verlieren.

Sven Voss ist wie gewohnt sehr gut. Auch die nachgespielten Szenen überzeugen mich, die Darstellung der DDR gelingt. Interviews, historische Aufnahmen und filmische Rekonstruktion ergeben eine Folge, die mich durchgehend interessiert hat.

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Sven Voss

Ermittlungsfehler, die die Doku deutlich benennt

Schon der Beginn macht fassungslos: Nach der Darstellung der Dokumentation setzt die Suche nach den vermissten Kindern nicht sofort ein. Als zunächst eines tot gefunden wird, wird sogar die Möglichkeit verfolgt, das andere Kind könne der Täter sein.

Eine solche Vermutung zu prüfen und sich auf sie festzulegen, sind zwei unterschiedliche Dinge. Für mich bleibt beim Zuschauen vor allem der Eindruck, dass wertvolle Zeit verloren geht und die Ermittler erschreckend falsche Vorstellungen entwickeln.

Mit diesen Versäumnissen geht die Folge deutlich ins Gericht. Im direkten Vergleich empfinde ich den Umgang mit den DDR-Ermittlern als härter als den mit ihren westdeutschen Kollegen in der Hammermörder-Doku.

Hinweis: Die folgenden Abschnitte nennen den Täter und den Ausgang des realen Falls.

Warum wurde der »Polizeiruf« verboten?

Gemeint ist »Polizeiruf 110: Im Alter von …«, entstanden 1974 unter dem Arbeitstitel »Am hellerlichten Tag«. Der Fall Erwin Hagedorn gab den Anstoß; die Handlung wurde für den Fernsehkrimi verändert. Eine originalgetreue Verfilmung des Falls war das nicht.

Nach der Darstellung des Deutschen Rundfunkarchivs fürchtete die DDR-Führung Aufmerksamkeit in der westdeutschen Presse. Dort hatte Friedhelm Werremeier den Fall literarisch aufgegriffen. Der Fernsehfilm drohte die reale Mordserie erneut ins öffentliche Blickfeld zu rücken.

Der MDR dokumentiert außerdem eine Anweisung des Ministeriums des Innern, den Film nicht zu senden und das Material zu vernichten. Ein stummes Kameranegativ blieb jedoch erhalten. Zusammen mit einem wiedergefundenen Drehbuch ermöglichte es die spätere Rekonstruktion. Fehlende Stimmen wurden neu eingesprochen. Am 23. Juni 2011 wurde der Film erstmals ausgestrahlt.

Damit gehört zur Geschichte des Falls auch die Frage, welche Verbrechen im DDR-Fernsehen gezeigt werden durften – und wie nah eine fiktionale Handlung der Wirklichkeit kommen durfte.

Volkspolizei, Stasi und die Anfänge des Profilings

Volkspolizei und Staatssicherheit waren unterschiedliche Institutionen. Zur Volkspolizei gehörten klassische Aufgaben wie Kriminal- und Verkehrspolizei; die Stasi war vor allem die geheime politische Polizei. Das Bundesarchiv beschreibt jedoch fließende Zuständigkeiten und enge Zusammenarbeit unter den Vorgaben der SED.

In Eberswalde ermittelten beide Apparate. Laut ZDF beschaffte die Stasi sogar Unterlagen zum westdeutschen Kindermörder Jürgen Bartsch für die Fallanalyse. Eine frühe psychologische Täterbeschreibung sollte helfen, die Suche einzugrenzen.

Dabei wäre es verkürzt, die Aufklärung einem einzigen „ersten DDR-Profiler“ zuzuschreiben. Hans Szewczyk, forensischer Psychiater an der Charité, war wichtig. Der MDR hebt zugleich den Psychiater Fritz Barylla hervor: Sein Ansatz lenkte die Aufmerksamkeit auf weitere Kinder, die der Täter angesprochen haben könnte. Geschulte Befrager wie der Kriminalpsychologe Lutz Belitz halfen, Vertrauen aufzubauen.

Der 13-jährige Andreas Kittel, den Hagedorn selbst mit einem Messer und dem Tod bedroht hatte, lieferte schließlich den entscheidenden Hinweis. Es war also auch das behutsame Zuhören, das die Ermittlungen voranbrachte.

Der geheime Film mit dem Täter ist kein »Polizeiruf«

Besonders verstörend ist das in der Doku gezeigte Material, in dem der geständige Täter an der Rekonstruktion seiner eigenen Taten mitwirkt. Die Kennzeichnung GVS steht für „Geheime Verschlusssache“.

Diesen Ermittlungsfilm muss man vom späteren Fernsehkrimi unterscheiden. Das Bundesarchiv verzeichnet unter ZAIG, Fi, Nr. 64 eine Tatrekonstruktion aus dem Jahr 1971 in Anwesenheit Hagedorns. Weitere Filmaufnahmen dokumentieren seine Aussagen und die Gerichtsverhandlung.

Hier geht es um historische Aufzeichnungen aus dem Ermittlungsverfahren. Der »Polizeiruf« dagegen erzählt eine veränderte Geschichte mit Schauspielern.

Mit 20 Jahren hingerichtet

Erwin Hagedorn wurde 1972 zum Tode verurteilt und am 15. September 1972 in Leipzig hingerichtet. Er war 20 Jahre alt. Bei den ersten beiden Morden 1969 war er 17, beim dritten Mord 1971 bereits 19. Die häufig anzutreffende pauschale Formulierung, er sei „zur Tatzeit minderjährig“ gewesen, ist deshalb ungenau.

Für mich werden Täter und Motiv in der Doku ausreichend erklärt; auch seine eigenen Aussagen tragen dazu bei. Die Todesstrafe wird hingegen als Ausgang des Falls erzählt, ohne dass sie kritisch hinterfragt wird. Hier lohnt sich zusätzlicher historischer Kontext.

Strafjustiz unter politischer Kontrolle

Die DDR hielt an der Todesstrafe fest, während sie in der Bundesrepublik mit dem Grundgesetz 1949 abgeschafft worden war. Sie wurde in der DDR sowohl für schwere Gewaltverbrechen als auch in politischen Verfahren eingesetzt.

Nach der historischen Darstellung des MDR wurden Todesurteile nachweislich bis 1974 der SED-Spitze zur politischen Bestätigung vorgelegt. Die Entscheidung über Leben und Tod stand damit in einem System, in dem Partei und Justiz nicht unabhängig voneinander handelten. Daraus lässt sich allerdings ohne die konkrete Akte kein persönlicher Einzelbefehl eines bestimmten Politikers im Fall Hagedorn ableiten.

Die Hinrichtungen fanden unter strenger Geheimhaltung statt. Hagedorn wurde in der zentralen Hinrichtungsstätte Leipzig durch einen Schuss getötet. Diese staatliche Praxis gehört zur Einordnung des Falls ebenso wie die Ermittlungen und das Urteil.

Die Todesstrafe endete nicht mit diesem Fall

Hagedorn war nicht der letzte in der DDR hingerichtete Mensch. Noch am 26. Juni 1981 wurde der Stasi-Offizier Werner Teske in Leipzig hingerichtet. Erst 1987 schaffte die DDR die Todesstrafe ab: Im Juli erfolgte der Beschluss des Staatsrats, im Dezember bestätigte die Volkskammer die entsprechenden Gesetzesänderungen.

Die Schwere von Hagedorns Verbrechen und die Bewertung staatlicher Todesstrafen sind getrennte Fragen. Zur historischen Einordnung gehört deshalb auch, wer über eine Hinrichtung entschied, wie sie vollzogen wurde und warum die Öffentlichkeit davon kaum erfuhr. Die Dokumentation liefert den Anlass, diesen Fragen über den einzelnen Kriminalfall hinaus nachzugehen.

⭐️⭐️⭐️⭐️ 4 von 5 Sternen

»XY history: Der Mörder aus der Nachbarschaft« ist für mich die stärkere der beiden neuen Folgen. Sie bleibt spannend, Sven Voss überzeugt, und die Erinnerungen der Freunde geben den Opfern den Raum, den sie verdienen.

Die Ermittlungsfehler werden deutlich angesprochen, Täter und Motiv nachvollziehbar eingeordnet. Eine kritischere Auseinandersetzung mit der Todesstrafe hätte den Blick auf den Fall noch erweitert. Eine klare Empfehlung für True-Crime- und XY-Fans, die sich auch für die historischen Hintergründe interessieren.

Auch lesen: Meine Kritik zu »The Witness« über Ermittlungsfehler und die Perspektive der Angehörigen.

Textquellen: ZDF: »XY history« – Streamingangebot, ZDF-Chronik September 2026: die beiden neuen Folgen und ihr Streamingstart, ZDFtext: Programmübersicht mit Sendetermin, Deutsches Rundfunkarchiv: »Im Alter von …« – Zensurgeschichte eines Polizeirufs, MDR: »Im Alter von …« – Verbot und Rekonstruktion, Bundesarchiv: Volkspolizei und Staatssicherheit, MDR: Profiling in der DDR – Aufklärung des Falls Hagedorn, Bundesarchiv: Verzeichnis der MfS-Filme und Videos, Druckseiten 29–30, PDF-Seiten 45–46, MDR: Todesstrafe in der DDR, Bundeszentrale für politische Bildung: Sanktionensystem und Ende der Todesstrafe, Wikipedia: Erwin Hagedorn – Lebensdaten und Chronologie, ergänzender Abgleich // Bildquelle: ZDF


Zusammenfassung

»XY history: Der Mörder aus der Nachbarschaft« erzählt den Eberswalder Mordfall spannend und gibt den Opfern viel Raum. Sucy vergibt 4 von 5 Sternen. Der Artikel erklärt außerdem, weshalb ein vom Fall angeregter »Polizeiruf« verboten wurde, und ordnet Profiling, den geheimen Ermittlungsfilm und die Todesstrafe in der DDR ein.

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