Kanada – das Land der Elche, Biber und Ermordeten

true crime kanada gewinnspiel

[UPDATE: Das Gewinnspiel ist beendet und die Gewinner wurden benachrichtigt] +++ Rezension zu Adrian Langenscheids neuem Buch »True Crime Kanada« +++ Zwei Hörbücher zu gewinnen! +++

Ach Kanada! Eines der Nationaltiere Kanadas ist der Biber. Daher ist der »Beaver Tail« auch ein sehr klassisches Essen dort. Es handelt sich dabei um einen frittierten Teig, der in Form eines Biberschwanzes geformt wird. Ein weiterer kanadischer Klassiker ist der Ahornsirup. Wie schon auf der Flagge zu sehen, ist das Ahornblatt das Nationalsymbol Kanadas. Praktisch jeder Kanadier hat Ahornsirup zuhause. Und wenn man Bären, Orcas oder Weißkopfseeadler sehen möchte, ist man in flächenmäßig zweitgrößten Land der Welt genau richtig (nur Russland ist größer).

Denkt man also an Kanada, denkt man Weite, Wildnis und freundliche Menschen. Mord, Tod und Gewalt kommt einem eher nicht in den Sinn. Bis auf Adrian Langenscheid: Er denkt sehr wohl an Grausamkeiten und Verbrechen. Kein Wunder, schließlich hat er sein neues Buch »True Crime Kanada« darüber verfasst.

Der mittlerweile ziemlich bekannte True Crime-Autor schreibt hauptsächlich über deutsche und internationale wahre Verbrechen. Jede Art eines tatsächlichen Kriminalfalls hält Einzug in sein schriftliches Potpourri des menschlichen Abgrunds. Und das mit beträchtlichem Erfolg, landete er doch schon mehrfach auf verschiedenen Bestseller-Listen (siehe auch die Rezension »Leichen pflastern seinen Weg«). 

Rezension true Crime kanada Adrian Langenscheid

Auch in Kanada existiert das Böse (Achtung Spoiler!)

Wenden wir uns also den menschlichen Abgründen zu, den Wahnvorstellungen und finsteren Taten. Es ist das 9. Buch der Reihe mit 13 Fällen, die einem ab und zu kalte Schauer über den Rücken jagen. Das Buch ist inhaltlich keine leichte Kost und manches ist nur schwer zu verdauen. Jedoch ist die Aufbereitung der Texte wie immer in Adrians Bücher leicht bekömmlich: kurz und spannend erzählt, ohne reißerisch zu sein.

Da wäre zum Beispiel der schockierende Bericht über das berühmt gewordene »Massaker von Montréal«. Das Ganze dauerte nur zwanzig Minuten und der Amokläufer Marc Lépine ermordete dabei 14 Frauen und verwundet 13 weitere Menschen, darunter auch vier Männer. An Waffen kam er ganz legal. Vor 1989 wurden in Kanada lediglich die eingeschränkt erhältlichen Kurzwaffen und Maschinenpistolen registriert. Nach dem Amoklauf in Montréal beschloss die Regierung 1995 die Einführung eines Waffenregisters auch für Langwaffen. Das Register wurde 2012 wieder abgeschafft.

Oder der Fall eines allseits beliebten Arztes einer Klinik, der sich an einer Patientin und seiner eigenen Stieftochter verging. Die Überführung war mühselig, denn der Doktor konnte sich mehrmals durch Tricks aus der Schlinge ziehen. Am Ende siegte jedoch die Gerechtigkeit, denn Dr. Schneeberger landete schließlich im Knast.

Interessant in »True Crime Kanada« ist auch die Tatsache, dass verschiedene True Crime-Podcaster eine oder mehrere Geschichten beitrugen, wie zum Beispiel der Podcast »Eyes in the Dark« oder »Mordgeflüster«. Mal was Anderes!

»True Crime Kanada« erhält 5 von 5 Sternchen

Zwei Hörbücher gewinnen – Kommentar genügt

Leonie-Rachel Soyel vom Podcast »Couchgeflüster« beschreibt Adrian Langenscheids Buch mit den Worten »morbide, skurril, traurig … Gänsehaut!« – und trifft damit ziemlich genau den Nagel auf den Kopf. Man kann die »morbiden« Geschichten aus »True Crime Kanada« jedoch nicht nur lesen, sondern natürlich auch hören. Julia Kahle spricht das gleichnamige Hörbuch und bringt uns die Fälle mit ihrer angenehmen Stimme näher – für den Fall, dass man mal wieder sein Brille nicht zur Hand oder einfach keine Lust auf Lesen hat.

True Crime Kanada Gewinnspiel Ihr könnt zwei Hörbücher gewinnen!

Einfach hier bis Sonntag, den 30. Januar 2022, kommentieren (nach unten scrollen) oder mir auf meinem Instagram-Account einen Kommentar hinterlassen, in dem Ihr beschreibt, warum Ihr dieses Hörbuch unbedingt haben möchtet.*

Die Gewinner werden entweder per E-Mail oder PM direkt benachrichtigt. Viel Glück! 🍀


🥳 VORSCHAU
In Kürze gibt es ein Interview mit Hagen Gunzenhauser, einem Beamten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Er ist dort Sachverständiger für Daktyloskopie – was das ist und warum seine Arbeit spannend ist, könnt Ihr bald hier im Blog lesen. Falls Ihr das nicht verpassen wollt, meldet Euch zum Newsletter an (➡️rechte Spalte).


Von Adrian Langenscheid gibt’s bereits einiges an True Crime-Literatur

*TEILNAHMEBEDINGUNGEN

§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist Sucy Pretsch.
(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.
 
§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.
(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.
 
§ 3 Teilnahme
(1)  Der  Teilnehmer  nimmt  an  dem  Gewinnspiel  teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars. Es kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels zu entnehmen sind (etwa Erfüllung bestimmter Aufgaben).  
(2)  Die  Teilnahme  an  dem  Gewinnspiel  ist  kostenlos.  Für  die  Teilnahme  müssen  keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem  Weg  als  dem  für  die  Teilnahme  angebotenen  (z.B.  andere  E-Mail-Adresse  des Veranstalters)  ist  ausgeschlossen  und  wird  nicht  berücksichtigt. Vorher  oder  hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.


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